Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für möblierten Wohnraum

 

von T&S Wohnagentur GbR A. Rüdiger Totzke und B. Schacht

Für den Mieter (Sucher)

1. Aufgrund des erteilten Auftrages ist die T&S Wohnagentur (im folgenden Text „TS“ genannt) vom Mietinteressenten als Auftraggeber mit dem Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Mietverträgen über vorübergehend anmietbaren Wohnraum beauftragt. Der Nachweis kann in jeder Form, auch telefonisch, gegenüber Mietinteressenten geführt werden. Der Mietinteressent hat keinen Anspruch darauf, dass Gelegenheiten ausschließlich ihm nachgewiesen, also nicht auch anderen Mietinteressenten bekanntgegeben werden.

2. Die Angebote sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung der „TS“. Gibt der Mietinteressent die Nachweise an dritte Personen weiter, so haftet er für die entgangene Vermittlungsgebühr, wenn aufgrund dieser Weitergabe anderweitige Vertragsabschlüsse zustande kommen.

3. Rechnungsträger bleibt der ursprüngliche Auftraggeber sofern nicht eine andere Vereinbarung mit der „TS“ getroffen ist

4. Bis zur erfolgreichen Vermittlung (Abschluss des Miet- bzw. Wohnraumüberlassungsvertrages) sind die Leistungen der „TS“ gebührenfrei.

5. Sollte dem Auftraggeber ein Angebot schon bekannt sein, so ist die „TS“ umgehend hiervon unter Nennung der Quelle zu unterrichten.

6. Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) über eines der bekannt gegebenen Anbieter ist der „TS“ umgehend mitzuteilen. Bei Erfolg der Tätigkeit der T&S Wohnagentur hat der Mietinteressent eine Vermittlungsgebühr (Courtage) zu zahlen. Die Vermittlungsgebühr ist, auch wenn das Mietverhältnis erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, mit Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Der Abschluss eines mündlichen Mietvertrages steht dem Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages gleich.

Die Courtagehöhe beträgt 180% einer Pauschalmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer bei einem unbefristeten Mietverhältnis. Die Courtage wird für kürzere Mietzeiten anteilig wie folgt berechnet:

Für möblierte Zimmer:

von 1 Monat

bis 3 Monate ..........55% zzgl. ges. MwSt

von 4 Monaten

bis 6 Monate .........100% zzgl. ges. MwSt

von 7 Monaten

bis 10 Monate ........145% zzgl. ges.. MwSt

ab 11 Monate ........180% zzgl. ges. MwSt

Für möblierte Wohnungen:

bis 6 Monate .........100% zzgl. ges. MwSt

ab 6 Monate ........180% zzgl. ges. MwSt

Eine Mietzeit ab 11 Monaten gilt als unbefristet.

Bei Hauptmietverträgen (Leervermietung) wird eine Courtage von 2 Nettokaltmieten zzgl. ges. MwSt berechnet.

7. Die „TS“ geht prinzipiell von einer unbefristeten Vermietung aus und erstellt auch die Provisionsrechnungen dementsprechend. Eine kürzere Mietzeit ist vom Mieter unaufgefordert vor Rechnungsstellung nachzuweisen. (Kopie vom Mietvertrag)

8. Verlängerungen der Monats-Mietdauer über die vereinbarte Zeit hinaus bedingen eine Nachberechnung der Provision bis zu einem Hoechstsatz von 1 Jahr. Nachberechnet wird nur die Differenz der einzelnen Courtagesätze. Danach ist der Vermittlungsauftrag abgeschlossen. Eine Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen der „TS“. Der Anspruch der „TS“ auf die Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

9. Die Berechnungsgrundlage für die Provision ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter nicht bereits gesondert Nebenkosten angegeben worden sind. Spätere Änderungen des Mietzinses haben keinen Einfluss auf die Berechnungsgrundlage des abgewickelten Auftrages.

10. Der Mietinteressent verpflichtet sich, der „TS“ unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen, zu informieren, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist oder sich ein Vertrag verlängert. Verschweigt der Mietinteressent, dass ein Vertrag zustande gekommen ist oder sich ein Vertrag verlängert, so werden Schadenersatzforderungen in Höhe der anfallenden Recherchen geltend gemacht und der Höchstsatz an Provision berechnet.

11. Der Vermittlungsauftrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jedoch sowohl vom Mietinteressenten als auch von der Wohnagentur jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Erledigt sich der Auftrag z.B. dadurch, dass der Mietinteressent auf anderem Wege ein Quartier gefunden hat oder dadurch, dass er seine Mietabsicht aufgegeben hat, so hat er die „TS“ unverzüglich zu benachrichtigen.

12. Wird Bildmaterial zu den einzelnen Objekten zur Verfügung gestellt, können keine Ansprüche z.B. durch falsche Zuordnung oder Änderungen am Objekt, geltend gemacht werden

13. Der Mietinteressent wird alle sich aus dem von ihm mit dem Vermieter abgeschlossenen Vertrag ergebenden Leistungen wie Miete, Mietkaution, Verpflichtung zur Endreinigung und dergl. unmittelbar an den Vermieter erbringen. Zur Entgegennahme bzw. Überwachung solcher Leistungen ist die „TS“ nur in den Fällen berechtigt, in welchen sie den Mietinteressenten eine schriftliche Vollmacht des Vermieters vorgelegt hat, aus der sich die Ermächtigung für die Entgegennahme bzw. Überwachung solcher Leistungen für den Vermieter ergibt. Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus den zwischen dem Mietinteressenten und dem Vermieter abgeschlossenen Vertrag haftet die „TS“ nicht.

14. Bei Rückbuchungen oder Nichtbezahlens der fälligen Courtage wird automatisch der Höchstsatz der Courtage sofort fällig. Außerdem wird eine Mahngebühr von € 25,00 inkl. Rückbuchungskosten erhoben.

15. Sollte ein Teil dieser Agb`s unwirksam sein oder werden, so betrifft dies nicht die anderen Teile dieser AGB´s

Im übrigen gelten die ges. Bestimmungen

Gerichtstand für Vollkaufleute ist Hamburg.

Stand: 01.2010

 



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